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   OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89   

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OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89 (https://dejure.org/1991,5122)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.1991 - 10 L 231/89 (https://dejure.org/1991,5122)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 10 L 231/89 (https://dejure.org/1991,5122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Abberufung; Gemeindedirektor; In der Person des Amtsinhabers liegende Gründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abberufung; Gemeindedirektor; In der Person des Amtsinhabers liegende Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 982
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Er darf insbesondere mit der Abberufung keine verfassungswidrigen oder sonstigen mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden Zwecke verfolgen (BVerwG, Beschluß 28.11.1989, aaO; Urteil vom 14.1.1965, BVerwGE 20, 160, 165).

    Zweifelhaft kann sein, ob der Hauptverwaltungsbeamte zu einer Prüfung der Entscheidung des Rats überhaupt in der Lage ist, wenn ihm nach der h. M. die Abberufungsgründe nicht mitgeteilt werden müssen (so z. B. BVerwGE 56, 172; BVerwGE 20, 160, 166; Lichtenfeld, DVBl. 1981, 1021, 1023; Lüersen-Neuffer, NGO, § 61 Anm. 6; Thiele, NGO, 2. Aufl., § 61 Anm. 5; differenzierend OVG Münster, Beschluß vom 9.4.1981, DVBl. 1981, 879, 880).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1981 - 12 B 441/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Nachdem der Rat der Bekl. einen neuen Gemeindedirektor gewählt und diesen unter Aushändigung der Ernennungsurkunde unentziehbar in sein Amt berufen hat (BVerfG, Beschluß vom 9.9.1989, NJW 1990, 501), kann der Kl. nicht mehr an dem ursprünglich gestellten Anfechtungsantrag (hierzu OVG Münster, Beschluß vom 9.4.1981, DVBl. 1981, 879; anders VGH Kassel, Urteil vom 4.1.1989, DVBl. 1989, 934, 935) festhalten, da es für diesen an einem Rechtsschutzinteresse fehlt.

    Zweifelhaft kann sein, ob der Hauptverwaltungsbeamte zu einer Prüfung der Entscheidung des Rats überhaupt in der Lage ist, wenn ihm nach der h. M. die Abberufungsgründe nicht mitgeteilt werden müssen (so z. B. BVerwGE 56, 172; BVerwGE 20, 160, 166; Lichtenfeld, DVBl. 1981, 1021, 1023; Lüersen-Neuffer, NGO, § 61 Anm. 6; Thiele, NGO, 2. Aufl., § 61 Anm. 5; differenzierend OVG Münster, Beschluß vom 9.4.1981, DVBl. 1981, 879, 880).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Die streitige Frage, ob der Abberufungsbeschluß rechtswidrig gefaßt worden ist, kann für ihn in einem späteren Besoldungsrechtsstreit von Bedeutung sein, in dem es für ihn um die Fortzahlung der vollen Bezüge eines Gemeindedirektors für die Dauer seiner Amtszeit geht (BVerwG, Urteil vom 15.3.1989, BVerwGE 81, 318, 320).

    Nach der vom erkennenden Senat geteilten Rspr. des BVerwG (Urteil vom 15.3.1989, BVerwGE 81, 318, 320 ff. und Urteil vom 15.12.1989, NVwZ 1990, 772), der der Beschluß des BVerfG vom 17.10.1957 (BVerfGE 7, 155, 169) zugrundeliegt, ist die vorzeitige Abberufung von kommunalen Wahlbeamten grundsätzlich zulässig.

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Zweifelhaft kann sein, ob der Hauptverwaltungsbeamte zu einer Prüfung der Entscheidung des Rats überhaupt in der Lage ist, wenn ihm nach der h. M. die Abberufungsgründe nicht mitgeteilt werden müssen (so z. B. BVerwGE 56, 172; BVerwGE 20, 160, 166; Lichtenfeld, DVBl. 1981, 1021, 1023; Lüersen-Neuffer, NGO, § 61 Anm. 6; Thiele, NGO, 2. Aufl., § 61 Anm. 5; differenzierend OVG Münster, Beschluß vom 9.4.1981, DVBl. 1981, 879, 880).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Nachdem der Rat der Bekl. einen neuen Gemeindedirektor gewählt und diesen unter Aushändigung der Ernennungsurkunde unentziehbar in sein Amt berufen hat (BVerfG, Beschluß vom 9.9.1989, NJW 1990, 501), kann der Kl. nicht mehr an dem ursprünglich gestellten Anfechtungsantrag (hierzu OVG Münster, Beschluß vom 9.4.1981, DVBl. 1981, 879; anders VGH Kassel, Urteil vom 4.1.1989, DVBl. 1989, 934, 935) festhalten, da es für diesen an einem Rechtsschutzinteresse fehlt.
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Nach der vom erkennenden Senat geteilten Rspr. des BVerwG (Urteil vom 15.3.1989, BVerwGE 81, 318, 320 ff. und Urteil vom 15.12.1989, NVwZ 1990, 772), der der Beschluß des BVerfG vom 17.10.1957 (BVerfGE 7, 155, 169) zugrundeliegt, ist die vorzeitige Abberufung von kommunalen Wahlbeamten grundsätzlich zulässig.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Dieser aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ermittelte Regelungsinhalt wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt, die zur Auslegung einer Norm unterstützend herangezogen werden können (BVerwG, Urteil vom 21.1.1987, Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 2; BVerfG, Beschluß vom 17.5.1960, BVerfGE 11, 126, 130).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76

    Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    halb kann es nicht Aufgabe der Gerichte sein, im einzelnen die Motive zu erforschen, die jedes Ratsmitglied zu seiner Beurteilung veranlaßt haben (BVerwG, Beschluß vom 28.11.1989, Buchholz, Art. 33 Abs. 5 GG, Nr. 67; Urteil vom 14.7.1978, BVerwGE 56, 163, 172 = DVBl. 1,979, 518).
  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87

    Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Nachdem der Rat der Bekl. einen neuen Gemeindedirektor gewählt und diesen unter Aushändigung der Ernennungsurkunde unentziehbar in sein Amt berufen hat (BVerfG, Beschluß vom 9.9.1989, NJW 1990, 501), kann der Kl. nicht mehr an dem ursprünglich gestellten Anfechtungsantrag (hierzu OVG Münster, Beschluß vom 9.4.1981, DVBl. 1981, 879; anders VGH Kassel, Urteil vom 4.1.1989, DVBl. 1989, 934, 935) festhalten, da es für diesen an einem Rechtsschutzinteresse fehlt.
  • BVerwG, 14.01.1965 - III C 154.62

    Feststellung der Zugehörigkeit eines geretteten Geldbetrages zum Betriebsvermögen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89
    Ein Vertrauensverlust, der die Abberufung zuläßt, setzt nicht voraus, daß der Hauptverwaltungsbeamte seine Dienstpflichten verletzt (BVerwGE 20, 167; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.1961, OVGE 17, 465, 470, Lüersen-Neuffer, aaO, § 61 Anm. 6).
  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Allein die Frage, ob die Abberufung eines Bürgermeisters auf einem "offenkundigen eklatanten Missbrauch" beruht, der Rat also im Rahmen der Einleitung des Abwahlverfahrens die äußerste Grenze der Ermessensausübung überschritten hat, kann von den Gerichten überprüft werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 10 L 231/89 -, DVBl. 1992, 982).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Zutreffend ist, dass es sich bei der vorzeitigen Beendigung des Amtes eines hauptamtlichen Rektoratsmitglieds um einen "drastischen" Konfliktlösungsmechanismus handelt, der als ultima ratio für die Lösung von in hohem Maße eskalierten, anders nicht mehr beherrschbaren Konflikten mit der Hochschulleitung vorgesehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 u.a. -, BVerfGE 111, 333 = juris Rn. 169; zur Abberufung eines Gemeindedirektors: NdsOVG, Urteil vom 17.12.1991 - 10 L 231/89 -, DVBl. 1992, 982; Ipsen, DVBl. 1992, 985).
  • VG Lüneburg, 23.07.2008 - 5 A 64/08

    Qualifikation der Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer IHK durch den

    Die Abberufung ist jedoch rechtswidrig, wenn sie in einem den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechenden Verfahren ergeht, ihr in Wirklichkeit nicht vorhandene Tatsachen zugrunde gelegt werden oder wenn mit ihr verfassungswidrige oder sonst mit dem Gesetz nicht zu vereinbarende Zwecke oder unsachliche Motive verfolgt werden (vgl. zu alle dem BVerwG, Urteil vom 14.1.1965 - II C 53.62 - BVerwGE 20, 160 ff.; Beschlüsse vom 28.11.1989 - 7 B 161/89 - juris und vom 22.9.1992 - 7 B 40/92 - DÖV 1993, 204 f.; Nds. OVG, Urteil vom 17.12.1991 - 10 L 231/89 - sowie Beschluss vom 1.3.1993 - 10 M 565/93 - jeweils zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts).

    Das Gericht prüft im Hinblick auf die der Vollversammlung als demokratisch legitimiertes Organ zustehende Einschätzungsprärogative nur, ob ein offenkundiger und eklatanter Missbrauch vorliegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17.12.1991 - 10 L 231/89 - a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2008 - 2 M 50/08

    Kommunalrecht: Abwahl eines ehrenamtlichen Funktionsträgers

    Die Motive, die den einzelnen Gemeindevertreter bewogen haben, sich für eine Abberufung zu entscheiden, enthalten sich grundsätzlich der rechtlichen Bewertung, da sie im kommunalpolitischen Raum wurzeln (vgl. zu Vorstehendem insgesamt: OVG Weimar, Urt. v. 21.11.1995 - 2 KO 175/94 -, LKV 1996, 416; OVG Lüneburg, Urt. v. 17.12.1991 - 10 L 23/89 -, DVBl. 1992, 982; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.07.1997 -1 M 55/97 -, LKV 1998, 112).
  • OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09

    Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer

    Es muss sich um einen erkennbaren Missbrauch handeln, weil andernfalls auch insofern der kommunalpolitische Wille zu sehr eingeengt würde (vgl. zur gerichtlichen Überprüfung der Abberufung eines kommunalen Wahlbeamten: Urteil des Senats vom 21. November 1995 - 2 KO 175/94 - ThürVBl 1996, 82; BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1965 - II C 53.62 - BVerwGE 20, 160 und vom 14. Juli 1978 - VII C 45.76 - BVerwGE 56, 163; Beschlüsse vom 28. November 1989 - 7 B 161/89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 67 und vom 22. September 1992 - 7 B 40/92 - DVBl 1993, 209; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 10 L 231/89 - DVBl 1992, 982; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 - NVwZ-RR 1995, 591; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 M 55/97 - LKV 1998, 112; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 B 411/07 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.1993 - 10 M 565/93

    Gerichtliche Überprüfung; Umfang; Rat; Abberufung eines Gemeindedirektors;

    Ein solcher Fall des Rechtsmißbrauchs ist auch dann gegeben, wenn der Rat mit der Abberufung erkennbar allein das Ziel verfolgt, den Abberufenen für die pflichtgemäße Ausübung seines Amtes, etwa für die Beanstandung eines rechtswidrigen Ratsbeschlusses, zu "bestrafen" (vgl. Urt. d. erk. Sen. v 17.12.1991 - 10 L 231/89 - DVBl. 1992, S. 982 [984]; BVerwG, Beschl. v 22.9.1992 - 9 B 40.92 -).
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